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Behandlungskosten  
 
 
Es ist auschließlich Kartenzahlung möglich.
 
Die hauseigene Leistungstabelle* (Abrechnungsbogen), teilweise basierend auf der → Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)  ist Grundlage der Berechnung.  Erstattungsfähig durch PKV, Beihilfe, Zusatzversicherungen im Rahmen ihres Vertrages (siehe unten). Die Abrechnung ist an feste Gebührensätze je Termin gebunden, die unabhängig von einer Beratungs-/Behandlungsdauer sind. (siehe auch unten). Ist die Beratung beendet bzw. die strukturelle Störung therapiert, endet der Termin.
Im Rahmen einer Verordnung durch einen Arzt, werde bei einigen gesetzlichen Krankenkassen meine osteopathischen Behandlungen bezuschusst , ich informiere Sie gerne ausführlicher.     → Link - Geht‘s auch preiswerter ?

Beratungsgespräch ohne Behandlung  39,00 € ( Grundgebühr). Jede manuelle Behandlung  (Grundgebühr plus Behandlung) 88,00,€, Bei Doppelterminen z.B. als Paar, pro Peron 68,00 €.  Alle weiteren Leistungen siehe GebüH bzw. hauseigene Leistungstabelle* (Abrechnungsbogen)→ Link-Hinweis zur Terminvereinbarung

 

Behandlungskosten im Einzelnen (Auszug)

Beratung/Kurzuntersuchung (Grundgebühr)
39,00 €

Therapieoptionen

Chiropraktische/Osteopathische Kombination  
49,00 €
 
Osteopathie
49,00 €  
 
Triggerpoint Massage
49,00 €
 
 
 
 Das komplette Therapieangebot/Gebührenverzeichnis auf Anfrage. Sondervereinbarungen bei länger andauernden Therapien sind möglich.
 
Wie lange dauert meine Behandlung
Welche Therapie für einen Patienten/in die Beste ist und wie lange sie dauert, kann man erst wissen, wenn man ihn/sie untersucht hat. Wer schon vorher eine Behandlungsdauer vorgibt, arbeitet selten diagnostisch. Im Wellnessbereich ist dies üblich, z.B. 30 Minuten Massage kosten X Euro. Vor dem Patientengespräch, der Untersuchung, ggf. lesen mitgebrachter Befunde kann ich nicht sagen, wie lange die Behandlung dauert bzw. welche Behandlung am geeignetsten erscheint. Deshalb wird im medizinischen Bereich meist mit Behandlungspauschalen abgerechnet, z.B. chiropraktischer Eingriff, GebüH Ziffer 34.2 oder osteopathische Behandlung des Schultergelenks, GebüH Ziffer 35.2, egal wie lang oder kurz es dauert.
 
 
Erstattungsfähig durch PKV/Beihilfe, Zusatzversicherungen

Alle  Rechnungen werden so ausgestellt, dass sie im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)  bei Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe, sowie bei Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter, eingereicht werden können. Der Umfang der Kostenübernahme bzw. des Eigenanteils ist individuell angelegt und kann so von Versicherer zu Versicherer variieren, er ist auch vertrags- und therapieabhängig. Aus diesem Grund ist immer der volle Rechnungsbetrag, unabhängig von der Erstattungshöhe, fällig.

Es besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag in bis zu zehn Monatsraten zu begleichen.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

 

* Entspricht nicht bei allen Behandlungen der GebüH, oder kann ggf. entsprechend dem Hufelandverzeichnis berücksichtigt werden.

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