Behandlungskosten
Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die GebüH sowie Ausnahmen hiervon sind dem hauseigenen Abrechnungsbogen zu entnehmen den ich Ihnen auf Wunsch gerne zusende. Die Behandlungskosten sind erstattungsfähig durch: Beihilfe, private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten. Der Umfang der Kostenübernahme kann von Versicherer zu Versicherer variieren und ist auch vertrags- und therapieabhängig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherer.
Nutzen Sie als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit Leistungen des Heilpraktikers über eine Zusatzversicherung mit abzusichern. Oft wird dies auch in einem Paket wie beispielsweise Zähne, Brille, Heilpraktiker angeboten. Da in Zukunft immer mehr gesundheitliche Aufwendungen privat finanziert werden müssen lohnt sich ein solches Versicherungspaket in der Regel. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Versicherer.
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